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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2021 - 11 S 16.21   

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https://dejure.org/2021,16283
OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2021 - 11 S 16.21 (https://dejure.org/2021,16283)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2021 - 11 S 16.21 (https://dejure.org/2021,16283)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 11 S 16.21 (https://dejure.org/2021,16283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 3 BImSchG, § 17 Abs 4a BImSchG, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Immissionsschutzrechtliche Sicherheitsleistung: Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 BImSchG, § 17 BImSchG, § 80 VwGO, § 146 VwGO
    Immissionsschutzrecht; Sicherheitsleistung für Klärschlammzwischenlager; nachträgliche Anordnung; Erhöhung der Sicherheitsleistung; Klärschlamm aus Anlagen öffentlicher Träger; (kein) atypischer Fall; (kein) Vertrauensschutz; Sofortvollzugsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2021 - 11 S 16.21
    Dies folgt auch aus dem Zweck der Sicherheitsleistung, die vermeiden soll, dass die öffentliche Hand bei Zahlungsunfähigkeit des Betreibers der Abfallentsorgungsanlage die für die Entsorgung angenommener Abfalle entstehenden Kosten zu tragen hat, ohne dass ihr hierfür die vom Anlagenbetreiber vor der Insolvenz vereinnahmten Entgelte zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, juris Rn 28 f., Beschluss v. 3. März 2016 - 7 B 44/15 -, juris Rn 12).

    In Anknüpfung an diesen Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, juris Rn 28 f.) auch ausgeführt, dass ein abzusicherndes Kostenrisiko (nur) dann nicht besteht, wenn eine Insolvenz des Anlagenbetreibers von vorherein ausgeschlossen ist, etwa weil die Anlage von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - unmittelbar oder als Eigenbetrieb - betrieben werde.

  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2021 - 11 S 16.21
    Dies folgt auch aus dem Zweck der Sicherheitsleistung, die vermeiden soll, dass die öffentliche Hand bei Zahlungsunfähigkeit des Betreibers der Abfallentsorgungsanlage die für die Entsorgung angenommener Abfalle entstehenden Kosten zu tragen hat, ohne dass ihr hierfür die vom Anlagenbetreiber vor der Insolvenz vereinnahmten Entgelte zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, juris Rn 28 f., Beschluss v. 3. März 2016 - 7 B 44/15 -, juris Rn 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    Auch wenn im Zusammenhang mit dem Gesetzeszweck des § 17 Abs. 4a Abs. 1 BImSchG in der Rechtsprechung die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit herausgehoben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 - 7 B 44.15 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2021 - 11 S 16/21 - juris Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 19.03.2021 - 22 B 20.1347 - juris Rn. 26), ergibt sich hieraus keine Beschränkung auf diesen - allgemeinen - insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrund.
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